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Teilnahmebedingungen
aktuelle Ergänzung zu den allgemeinen Börsen - Teilnahmebedingungen
(gültig für alle Händler dieser Veranstaltungen)
Händler - Teilnahmebedingungen und Haftung
Händlereinlass ist ab 8:30 Uhr am Börsentag, die Warenanlieferung muss bis 10:00 Uhr erfolgt sein. Jeder Stand muss von Ausstellerseite mit der Stand-Nr. und der Inhaberbezeichnung versehen sein (liegt auf Ihrem Tisch bereit) und ist an der Standvorderseite anzubringen (siehe auch § 70 b GewO.).
Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet einen Gewerbenachweis mit sich führen
(Reisegewerbekarte / Gewerbeanmeldung oder Steuernummer des zuständigen Finanzamtes).
Der Händler verpflichtet sich seinen Stand von 11 - 16 Uhr besetzt zu halten, Warenverkauf darf nur an den Verkaufs-Ständen durchgeführt werden und nur zu den angegebenen Börsen - Öffnungszeiten.
Alle angebotenen Waren der Händler (privat o. gewerblich) müssen mit Preisen (Preisauszeichnungen) versehen sein.
Haftung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
Die Beachtung von gesetzlich geregelten Urheberrechten und Kopierschutz Bundesrepublik Deutschland für Filme, Videos, DVDs, Magazine, Mangas, Fotobänden, Bücher, TradingCards, Fotos, Zeitschriften, Figuren aller Art, Comics, usw., sowie der gesetzlichen Bestimmungen obliegt dem jeweiligen teilnehmenden Händler der Börse, egal ob im Normal- oder 18er-Bereich.
Verboten ist das anbieten von Raubkopien, indizierter, beschlagnahmter oder gewaltverherrlichender Ware (DVDs / Bootlegs / Magazine), usw. (Nazional Sozialistschen NS-Material, etc.) und ohne FSK - Vermerk. Dazu zählen auch im Besonderen Sado/Maso Pornos und japanisches / US - Horrormaterial. Besondere Beachtung findet hier der § 131 Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland, JschöG, JarbSchG, JuSchG, MuttSchG, RabG, GewO, etc.
Insbesondere im nicht altersbeschränkten Bereich (Zutritt für Jedermann) dürfen keine indizierten, pornographischen und/oder offensichtlich schwer jugendgefährdenden Medien oder solche, die nicht oder mit Keine Jugendfreigabe gekennzeichnet sind, angeboten werden, dazu zählen u. a. DVDs, Videos, Mangas, Bildbände, Zeitschriften jeder Art die nicht für Jugendliche geeignet sind (siehe Jugendschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland).
Jeder teilnehmende Händler ist für seine angebotene Händlerware selbst verantwortlich und wird bei Verstoß gegen diese Börsen - Teilnahmebedingungen (SAMMLER - BÖRSEN RT Halle ) entsprechend zur Haftung gegenüber dem Gesetz und Veranstaltung (Regressansprüche) herangezogen.
Anweisungsbefugt (sofortige Schließung des Standes, etc.) sind sämtliche Behördenmitarbeiter, Polizei, Kripo, Staatsanwaltschaft, Ordnungsdienst und der Veranstalter. Entsprechende Anweisungen dieser Personen ist sofort Folge zu leisten, ohne Ausnahme - unabhängig von der Größe des Standes, Name des Händlers, etc.
Die Anmeldung erfolgt unter Anerkennung der Bedingungen und verpflichtet verbindlich zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Ein Rücktritt ist mit Kosten verbunden. Der Veranstalter kann wahlweise entweder die ihm tatsächlich entstandenen Ausfallkosten verlangen oder eine pauschalisierte Entschädigung und zwar in Höhe von 50 % der Standmiete bis zur 9. Woche vor der Veranstaltung, in Höhe von 80 % der Standmiete bis zur 4. Woche vor der Veranstaltung, und in voller Höhe der Standmiete ab der 4. Woche vor der Veranstaltung
Sämtliche rechtlichen Konsequenzen, Geldstrafen bis 50.000 Euro und mehr, sowie Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren müssen Sie bei Rechtsverstößen tragen. Der Börsenveranstalter der SAMMLER - BÖRSE RT Halle (HeComic Comic Online Antiquariat Regensburg / Inh. Horst Glatz) lehnt hiermit jegliche Haftung, Verantwortung oder Regressansprüche für die Angebote Händlerware aller Art auf den Börsen ab und ist rechtlich nicht zu belangen oder haftbar zu machen!
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